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Astläufer Baumpflege

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Wir kümmern uns rund um Ihren Baum


Mit Spezial-Qualifikationen in der Seilklettertechnik kommen wir auch ohne schwere und teure Geräte an jede Stelle Ihres Geländes. Durch unsere FLL-Zertifizierung in der Baumkontrolle unterstützen wir Sie in Ihrer Verkehrssicherungspflicht. Durch unsere Mitgliedschaft in der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) bilden wir uns stetig weiter und sind im engen Kontakt mit der Landwirtschaftskammer NRW.




Genehmigungspflichtige Baumpflegemaßnahmen
Gerne beantragen wir für Sie alle genehmigungspflichtigen Baumpflegemaßnahmen bei den zuständigen Behörden Ihrer Stadt.
Baumfällung in der Artenschutzzeit
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 :
„Es ist Verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.“
Wenn Ihr Baum auf gärtnerisch genutzter Grundfläche steht, und keine Vögel nisten oder andere Wildtiere ihre Behausung in dem Baum haben, dürfen Sie unter berücksichtigung der geltenden Baumschutzsatzung auch in der Artenschutzzeit Bäume fällen.
Kontakt
Astläufer Baumpflege
Florian Fischer
FLL- Zertifizierte Baumkontrolle, Baumpflege nach ZTV Baumpflege
Mobil: 0151/55658535
Tel:0202/89014198 (Anrufbeantworter)
E-Mail: info@astlaeufer.de
Patnerfirmen
Baumpflege Schikora
Wupperbaumdienst
Nützliche Informationen
Baumschutzsatzung Wuppertal
FLL – für Qualität der Grünen Branche