Die Artenschutzprüfung ist verpflichtend vor jeglicher Art von Rodungsarbeiten, Baufeldrodung, aber auch bei Baumfällungen. Wir schließen vor jeglichen Pflegemaßnahmen aus, dass Brut- und Nisthöhlen betroffen oder bestehende Habitate gefährdet sind. Eine umfassende Baumkontrolle ist die Grundlage für eine artenschutzgerechte Baumpflege. Wir klären welche Maßnahmen möglich sind und beantragen für Sie die notwendigen Genehmigungen bei der für Sie zuständigen Behörde. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist jeder Bauherr dazu verpflichtet, für die durch sein Bauvorhaben verursachten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu gewährleisten. In all diesen wichtigen Belangen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Durch den stetigen Austausch mit den zuständigen Naturschutzbehörden sind wir immer auf dem aktuellen Stand der für Sie relevanten Vorgaben. Falls erforderlich erstellen wir für Ihr Bauvorhaben Eingriffs- und Konfliktpläne. Dies kann die Umsiedlung der Tiere beinhalten, die Kontrolle der Brut- und Nisthöhlen mittels Endoskopie, sowie die Nummerierung der Bruthöhlen.